Fragen & Antworten

Diese FAQ beziehen sich auf den Datenschutz. Die FAQ im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier.

 

Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen, Verbände, Vereine und Einrichtungen, die einen der folgenden Punkte erfüllen, müssen in der Regel einen Datenschutzbeauftragten benennen:

  • Mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
  • Sie Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverodnung unterliegen
  • Sie verarbeiten personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung.

Unabhängig ob Sie einen Daternschutzbeauftragten bennenen müssen, müssen Unternehmen die Anforderungen zum Datenschutz umsetzen. Sie können auch freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies kann das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner noch erhöhen.

Warum sollten Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheiden?
Weil Sie von den zahlreichen Vorteilen nur profitieren können:
• kalkulierbare Kosten
• hohe und zeitnahe Verfügbarkeit
• hohe Fachkompetenz, durch regelmäßige Fortbildungen
• keine „Betriebsblindheit“ durch die externe Sicht auf die Arbeitsprozesse
• kein Ressourcenverlust Ihres zum internen DSB bestellten Mitarbeiters
• weder Kosten noch Freistellungszeit für regelmäßige Fortbildungen Ihres internen DSB
• kein besonderer Kündigungsschutz für Ihren zum DSB bestellten Mitarbeiter

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten lassen sich nicht pauschal festlegen, denn bei jedem Unternehmen ist die Lage anders. Die Anzahl der Mitarbeiter und der Standorte kann ebenso variieren wie der Aufwand an Vorarbeit, der im Bereich Datenschutz schon geleistet wurde. Wenn Sie uns kontaktieren, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot!

Müssen wir für alle Tätigkeiten in Ihr Unternehmen kommen?
Einige Termine müssen Vor-Ort geklärt werden, jedoch lassen sich viele Temine auch aus der Entfernung per Telefon und über das Internet erledigen. Hierfür stellen wir Ihnen kostenlose Software zur Fernschulung und Fernbearbeitung zur Verfügung. Außerdem verfügen wir über einen Webserver zur Dokumentenübermittlung – selbstverständlich läuft dabei alles über gesicherte Verbindungen. Für Besprechungen mit mehr als drei Teilnehmern stellen wir gerne unseren Telefonkonferenzraum zur Verfügung.

Wir überlegen einen internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Kann jeder Ihrer Mitarbeiter interner Datenschutzbeauftragter werden?
Der Datenschutzbeauftragte muss entsprechend fachkundig und zuverlässig sein. Außerdem darf seine Arbeitsposition nicht in Zwiespalt mit der Aufgabe als Datenschutzbeauftragter stehen. So ist es nicht sinnvoll, wenn eine medizinische Fachangestellte zur DSB bennannt wurde, und diese sich nicht mit Datenverarbeitungsanlagen auskennt – das nötige Fachwissen fehlt in diesem Fall. In einem anderen Fall stünde der Leiter einer Personalabteilung, der eine statistische Auswertung über die Mitarbeiter machen möchte, im Zwiespalt zwischen Datenschutz und seiner Arbeitsposition (wenn diese Auswertung datenschutztechnisch nicht ganz korrekt wäre).