Datenschutz · Augsburg und Umgebung
Externer Datenschutzbeauftragter aus Augsburg
Praxisnahe Unterstützung für Unternehmen, Einrichtungen und Vereine: von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Begleitung im Datenschutz.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte beraten und überwachen unabhängig, berichten unmittelbar an die höchste Managementebene und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Verantwortung für die rechtskonforme Verarbeitung bleibt beim Verantwortlichen.
Unabhängige Funktion
Die Aufgabenerfüllung darf nicht durch Weisungen beeinflusst werden.
Direkter Berichtsweg
Die Funktion berichtet unmittelbar an die höchste Managementebene.
Vertrauliche Ansprechstelle
Anfragen werden über einen klaren und vertraulichen Kontaktweg aufgenommen.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?
Die Pflicht zur Benennung ergibt sich insbesondere aus Artikel 37 DSGVO und ergänzend aus § 38 BDSG. Entscheidend sind nicht nur Mitarbeiterzahlen, sondern auch Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung.
- Öffentliche Stellen und Behörden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
- Organisationen, deren Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erfordert.
- Organisationen, deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder strafrechtlich relevanter Daten besteht.
- In Deutschland in der Regel Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
- Unabhängig von der Personenzahl weitere gesetzlich geregelte Fälle, etwa bestimmte Verarbeitungen mit Datenschutz-Folgenabschätzung.
Wichtig: Ob im Einzelfall eine Benennungspflicht besteht, sollte anhand der konkreten Verarbeitungstätigkeiten geprüft werden.
Was wir als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen
Der Leistungsumfang wird passend zur Organisation vereinbart. Typische Bausteine sind:
Bestandsaufnahme
Vorhandene Prozesse, Zuständigkeiten und Dokumentationen strukturiert erfassen und priorisieren.
Beratung und Information
Verantwortliche und Beschäftigte zu datenschutzrechtlichen Pflichten und praktikablen Maßnahmen beraten.
Überwachung
Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben und internen Strategien im vereinbarten Umfang begleiten und kontrollieren.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Auf Anfrage zur Durchführung und Methodik einer Datenschutz-Folgenabschätzung beraten.
Schulungen
Beschäftigte aufgabengerecht sensibilisieren und Datenschutzwissen verständlich vermitteln.
Laufende Ansprechstelle
Fragen koordinieren und als Kontaktstelle mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten.
So beginnt die Zusammenarbeit
- Erstgespräch: Organisation, Ausgangslage und Zielsetzung klären.
- Bestandsaufnahme: Relevante Prozesse, Systeme, Verträge und Dokumentationen sichten.
- Prioritäten: Risiken und notwendige Maßnahmen nachvollziehbar ordnen.
- Umsetzung: Zuständigkeiten, Dokumente, Schulungen und feste Kontaktwege etablieren.
- Laufende Begleitung: Änderungen, Vorfälle und neue Verarbeitungsvorhaben im vereinbarten Rahmen betreuen.
Datenschutzberatung mit Bezug zu Augsburg
Wir begleiten Organisationen in Augsburg und der Region. Termine können abhängig vom Anlass vor Ort oder digital stattfinden. Für bayerische nichtöffentliche Stellen ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht die zuständige Aufsichtsbehörde.
Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
- DSGVO, insbesondere Artikel 37 bis 39 (EUR-Lex)
- § 38 Bundesdatenschutzgesetz
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Datenschutzbeauftragter
Stand der redaktionellen Überarbeitung: September 2026. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Datenschutz strukturiert angehen
Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Benennungspflicht und einen sinnvollen nächsten Schritt für Ihre Organisation.