Datenschutz · Augsburg und Umgebung

Externer Datenschutzbeauftragter aus Augsburg

Praxisnahe Unterstützung für Unternehmen, Einrichtungen und Vereine: von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Begleitung im Datenschutz.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte beraten und überwachen unabhängig, berichten unmittelbar an die höchste Managementebene und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Verantwortung für die rechtskonforme Verarbeitung bleibt beim Verantwortlichen.

Unabhängige Funktion

Die Aufgabenerfüllung darf nicht durch Weisungen beeinflusst werden.

Direkter Berichtsweg

Die Funktion berichtet unmittelbar an die höchste Managementebene.

Vertrauliche Ansprechstelle

Anfragen werden über einen klaren und vertraulichen Kontaktweg aufgenommen.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Die Pflicht zur Benennung ergibt sich insbesondere aus Artikel 37 DSGVO und ergänzend aus § 38 BDSG. Entscheidend sind nicht nur Mitarbeiterzahlen, sondern auch Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung.

  • Öffentliche Stellen und Behörden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
  • Organisationen, deren Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erfordert.
  • Organisationen, deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder strafrechtlich relevanter Daten besteht.
  • In Deutschland in der Regel Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
  • Unabhängig von der Personenzahl weitere gesetzlich geregelte Fälle, etwa bestimmte Verarbeitungen mit Datenschutz-Folgenabschätzung.

Wichtig: Ob im Einzelfall eine Benennungspflicht besteht, sollte anhand der konkreten Verarbeitungstätigkeiten geprüft werden.

Was wir als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen

Der Leistungsumfang wird passend zur Organisation vereinbart. Typische Bausteine sind:

Bestandsaufnahme

Vorhandene Prozesse, Zuständigkeiten und Dokumentationen strukturiert erfassen und priorisieren.

Beratung und Information

Verantwortliche und Beschäftigte zu datenschutzrechtlichen Pflichten und praktikablen Maßnahmen beraten.

Überwachung

Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben und internen Strategien im vereinbarten Umfang begleiten und kontrollieren.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Auf Anfrage zur Durchführung und Methodik einer Datenschutz-Folgenabschätzung beraten.

Schulungen

Beschäftigte aufgabengerecht sensibilisieren und Datenschutzwissen verständlich vermitteln.

Laufende Ansprechstelle

Fragen koordinieren und als Kontaktstelle mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten.

So beginnt die Zusammenarbeit

  1. Erstgespräch: Organisation, Ausgangslage und Zielsetzung klären.
  2. Bestandsaufnahme: Relevante Prozesse, Systeme, Verträge und Dokumentationen sichten.
  3. Prioritäten: Risiken und notwendige Maßnahmen nachvollziehbar ordnen.
  4. Umsetzung: Zuständigkeiten, Dokumente, Schulungen und feste Kontaktwege etablieren.
  5. Laufende Begleitung: Änderungen, Vorfälle und neue Verarbeitungsvorhaben im vereinbarten Rahmen betreuen.

Datenschutzberatung mit Bezug zu Augsburg

Wir begleiten Organisationen in Augsburg und der Region. Termine können abhängig vom Anlass vor Ort oder digital stattfinden. Für bayerische nichtöffentliche Stellen ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht die zuständige Aufsichtsbehörde.

Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

Stand der redaktionellen Überarbeitung: September 2026. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Datenschutz strukturiert angehen

Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Benennungspflicht und einen sinnvollen nächsten Schritt für Ihre Organisation.